Physiotherapie und Gesundheitsförderung
Physiotherapie und Gesundheitsförderung

Antworten auf häufig gestellte Fragen von A bis Z und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Zur Kontaktaufnahme stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

 

Beachten Sie bitte bei einem persönlichen Besuch in unserer Praxis, dass wir unsere Behandlungen nicht gerne unterbrechen. Bei einer persönlichen Terminvereinbarung müssen Sie daher manchmal kurze Wartezeiten in Kauf nehmen.

Telefonisch können Sie Ihr Anliegen unter +49 (0)7474 957840 vorbringen. Unser Anrufbeantworter nimmt hier zumeist die Gespräche entgegen, da die Therapeuten während der Behandlung nicht ans Telefon gehen. Nennen Sie uns Ihren Namen, Ihre Rückrufnummer und den Grund Ihres Anrufes. Wir melden uns dann umgehend in der nächsten Therapiepause.

Wenn Sie uns per Kontaktformular informieren, dann können wir schon vorab mögliche Terminvorschläge prüfen. Ebenso, wenn Sie uns ein Telefax unter der Nummer +49 (0)7474 957860 schicken. Das erspart Ihnen zumeist etwas Bearbeitungszeit.

 

Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihre Wunschtermine anbieten zu können. Eine Unterscheidung zwischen Privat- und GKV-Patienten pflegen wir nicht. Der Nächste bekommt den Termin. Wer flexibel ist, den können wir in der Regel schneller mit einem Termin bedienen. Je kleiner Ihr angegebenes Zeitfenster ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es Vorlaufzeiten gibt. Besonders die Abendtermine sind sehr beliebt. Melden Sie sich daher frühzeitig an! Ihre Verordnung (GKV/BG) muss in der Regel innerhalb 14 Tagen begonnen werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen wir Sie zum Arzt zurückschicken, um das Rezeptdatum ändern zu lassen.

Was passiert mit Ihren Daten

Der Umgang mit Ihren persönlichen Daten ist für uns als Dienstleister im Gesundheitswesen unumgänglich. Wir sind dabei stets bemüht, größtmögliche Sorgfalt beim Datenschutz walten zu lassen.

 

Damit Risikofaktoren frühzeitig erkannt, Gefahren ausgeschlossen und eine individuelle und aussichtsreiche Therapie verabreicht werden kann, stellt Ihnen die/der Therapeut/in Fragen zu Ihrer Person, ihrem Befinden und ihrem Krankheitsgeschehen. Antworten Sie bitte wahrheitsgemäß, damit wir keine Fehler machen. Das Gesprochene bleibt selbstverständlich unter uns, denn wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Ihre Rezeptdaten und alle für uns dazu relevanten Informationen werden in unserer Praxis elektronisch gespeichert und verarbeitet.

 

Die Abrechnung der Rezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgt durch ein professionelles, geprüftes, externes Abrechnungsbüro. Hierfür werden die Rezepte (und somit die Rezeptdaten) an das OPTICA Abrechnungszentrum, Dr. Güldener GmbH, in Stuttgart weitergeleitet.

 

Wenn der behandelnde Arzt es wünscht, so sind wir ihm gegenüber zur mündlichen oder schriftlichen Auskunft über den Therapiefortschritt verpflichtet. Anderen Personen oder Institutionen erteilen wir keine Auskünfte ohne Ihre Einverständniserklärung, außer wir werden durch eine juristisch abgeklärte Verfügung dazu gezwungen.

Ihr Termin bei uns

Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin, da dieser exklusiv für Sie reserviert ist.

 

Ablauf Ersttermin:
Bitte kommen Sie zu Ihrem 1. Termin 10 Minuten vor Therapiebeginn. An der Anmeldung erhalten Sie unter Umständen einen Eingangsfragebogen zu Ihrer Erkrankung. Bitte denken Sie daran, Ihre Verordnung bzw. Ihr Rezept, die Versichertenkarte oder Zuzahlungsbefreiung sowie aktuelle ärztliche Befunde wie MRT, CT, Arztbriefe oder OP-Berichte soweit vorhanden mitzubringen. Kassenpatienten müssen bei Behandlungsbeginn die Rezeptgebühr von 10 € zzgl. 10% des Rezeptwertes bezahlen.

Kleidung:

Bringen Sie bitte für Ihre Behandlung lockere Freizeitbekleidung oder Sportbekleidung mit. Denken Sie dabei auch an ein großes Handtuch für die Therapieliege und an eine kurze Hose (auch für die KG).

 

Manchmal kommt es vor, dass Ihr/e Therapeut/in durch unvorhergesehene Ereignisse etwas in Verzug ist. Kalkulieren Sie daher immer ein paar Minuten Wartezeit ein. Diese wird Ihren Geduldsfaden aber sicher nicht überspannen. Versprochen!

Grundsätzlich gilt: Dauer und Umfang der therapeutischen Leistungen bestimmen ausschließlich die Krankenkassen und Ihr verordnender Arzt. Wir sind aber stets bemüht, Ihnen zusätzliche (und eigentlich nicht bezahlte) Behandlungsressourcen zukommen zu lassen, wenn dies möglich ist.

Terminabsagen und untentschuldigtes Fehlen

Ihre Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Wir bitten Sie daher, uns rechtzeitig mitzuteilen, falls Sie einmal verhindert sein sollten. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihren Anruf zuverlässig entgegen und wird auch regelmäßig abgehört. 
Bitte beachten:
Sollte Ihre Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen und eine Neubelegung nicht möglich sein, dürfen wir diesen nicht mit den Kostenträgern abrechnen, sondern müssen Ihnen den Termin leider privat als Ausfalltermin in Rechnung stellen! 

Was Sie mitbringen sollten

Bringen Sie bitte für Ihre Behandlung lockere Freizeitbekleidung oder Sportbekleidung mit. Denken Sie dabei auch an ein großes Handtuch für die Therapieliege und an eine kurze Hose (auch für die KG). Wenn Sie Therapie im Trainingsbereich haben (z.B. KG-Geräte), dann empfiehlt es sich, saubere Hallensportschuhe mitzubringen. Und da wir im Therapiebereich die Straßenschuhe ausziehen lassen, sollten fröstelnde Zeitgenossen einfach ein Paar Hausschuhe oder ABS-Socken überziehen.

 

Denken Sie daran, Ihre Verordnung bzw. Ihr Rezept, die Versichertenkarte oder Zuzahlungsbefreiung sowie aktuelle ärztliche Befunde wie MRT, CT, Arztbriefe oder OP-Berichte soweit vorhanden mitzubringen. Kassenpatienten müssen bei Behandlungsbeginn die Rezeptgebühr von 10 € zzgl. 10% des Rezeptwertes bezahlen. 

Laken für Wärmepackungen halten wir für Sie bereit. Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern.

Handy macht wenig Sinn

Unser Gebäude ist gut isoliert und abgeschirmt, so dass eine Kommunikation mit dem Handy im Gebäude kaum möglich ist. Bitte stellen Sie Ihr Handy daher vor Beginn der Behandlung auf "lautlos". So stört es die anderen Patienten nicht. Gegen das Brummen des Vibrationsakkus bei Eingang einer Nachricht haben wir natürlich nichts einzuwenden.

Keine Straßenschuhe im Therapiebereich

Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, die Straßenschuhe vor Betreten des Therapiebereiches auszuziehen und im Schuhständer zu deponieren. Die Alternative wäre für uns, den ganzen Tag mit dem Putzlappen durch die Praxis zu rennen. Das macht - besonders im Winter - wenig Sinn. Wenn Sie aber schnell kalte Füße bekommen, dann bringen Sie doch bitte einfach ein paar Hausschuhe oder ABS-Socken mit. Im Trainingsbereich empfiehlt es sich, saubere Hallensportschuhe mitzubringen.

Was wir kassieren müssen

Gesetzlich versicherte Patienten müssen zu Beginn der Behandlungsserie eine vom Gesetzgeber festgelegte Zuzahlung zu Heilmitteln leisten. Dieser Betrag ist abhängig vom Umfang der ärztlichen Verordnung. Grundregel: 10 Euro pro Verordnungsblatt + 10% des Bruttobetrages der Verordnung.

Falls Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse haben, so zeigen Sie uns diese bitte unaufgefordert zu Beginn der Behandlungsserie. BG-Verordnungen sind grundsätzlich frei von Zuzahlung. Versicherte der freien Heilfürsorge (Polizei) haben abweichende Zuzahlungsregelungen.

 

Privat-/Beihilfepatienten erhalten in der Regel am Ende der Behandlungsserie eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Leistungen. Dieser Betrag ist unabhängig von einer Erstattung durch Private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen innerhalb 30 Tagen zur Zahlung fällig. In Ausnahmefällen können wir uns das Recht heraus nehmen, Zwischenabrechnungen zu machen.

Wie Sie bei uns bezahlen können

Zur Begleichung von gesetzlichen Zuzahlungen und Selbstzahlerleistungen akzeptieren wir in der Praxis Barzahlung und Lastschrifteinzug mit Unterschrift.

 

Privat-/Beihilfepatienten erhalten in der Regel am Ende der Behandlungsserie eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Leistungen. Diese ist mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen zu begleichen. 

Wenn Sie Hausbesuche benötigen

Bei entsprechender Indikation kann Ihr Arzt einen Hausbesuch veranlassen. Dies muss für therapeutische Leistungen zur Abrechnung mit den Krankenkassen ausdrücklich auf der Verordnung vermerkt sein.

In der Regel beschränken wir unsere "Außendienst-Tätigkeit" auf folgende Orte:

  • Haigerloch und alle Teilgemeinden
  • die Starzach-Gemeinden Wachendorf, Bierlingen und Felldorf
  • Horb-Mühringen
  • Rangendingen-Höfendorf
  • Rangendingen

 

Sofern es unsere Praxisplanung erlaubt, führen wir auch Leistungen zur Gesundheitsförderung (Selbstzahlerleistungen) gegen kostendeckende Vergütung der Zeit und KfZ-Kosten als Haus- und Hotelbesuch durch. Gerne machen wir Ihnen hierfür ein unverbindliches Angebot. Beachten Sie jedoch, dass wir in der Regel 3-4 Wochen im voraus ausgebucht sind. Also frühzeitig anfragen!

Ein heikles Thema: Körperhygiene

Für die allermeisten ist ein gewisses Maß an Körperhygiene sicher selbstverständlich und braucht hier eigentlich nicht extra angesprochen werden. Auch liegt unsere Schmerzgrenze sicher etwas höher als beim Durchschnitt der Normalbevölkerung. Dennoch möchten wir allgemein erwähnen, dass Therapeuten jedweder Art Dienstleistungen mit und an Ihnen viel lieber durchführen, wenn Körper und Kleidung sauber sind und angenehm riechen. 

Im Vergleich: Private Krankenkasse gegenüber GKV

Unser Vertragspartner bei gesetzlich Krankenversicherten ist die Krankenkasse und nicht der Patient. Diese bestimmt über den Rahmenvertrag unter anderem

  • in welche Praxis und zu welchem Therapeuten Sie gehen dürfen
  • die Praxisgegebenheiten (Raumhöhe, die Anzahl der Waschbecken, die Grundausstattung)
  • wieviel in Ihrem Krankheitsfall verordnet werden darf (Heilmittelkatalog)
  • die Dauer, den Preis, die Durchführung der Behandlung
  • ob und wieviel Sie zuzahlen müssen
  • wie der Arzt eine Verordnung auszufüllen hat, damit wir diese annehmen dürfen
  • wie der Patient zur Eigenverantwortung erzogen werden soll
  • was wir zu tun haben, damit nach deren Meinung ein Behandlungserfolg eintritt und die Behandlung bezahlt wird 

Das heißt: Sie als Patient haben eigentlich gar kein Mitspracherecht.

 

Vorteil für den Versicherten:

  • Solidargemeinschaft
  • niedrige Versichertenbeiträge
  • Krankheit wird nicht bestraft

 

Nachteil für den Versicherten:

  • lt. Versorgungsvertrag "ausreichende" (Schulnote 4) und nicht optimale Versorgung
  • lt. Versorgungsvertrag "wirtschaftliche" (so billig wie möglich) und nicht optimale Versorgung 
  • starke Reglementierung der Ärzte und Therapeuten
  • hoher Verwaltungsaufwand für Therapeuten (pro Rezept alleine 17 Prüfpunkte!)

 

Privatversicherte Patienten sind direkte Vertragspartner der Heilmittelerbringer. Der Therapeut stellt die betriebswirtschaftlich kalkulierten Preise für seine tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung. Dauer der Behandlung, Qualitität der Aus- und Fortbildung des Therapeuten, Wertigkeit der Praxisausstattung etc. sind hier ausschlaggebend. In der Regel läßt der Therapeut eine Honorarvereinbarung unterschreiben, so dass der Patient schon vor Behandlungsbeginn sehen kann, was die Behandlung kosten wird.

Ob und wieviel der Patient von seiner PKV oder Beihilfestelle erstattet bekommt, ist dem Therapeuten eigentlich egal. Schließlich gibt es viele unterschiedliche Versicherungstarife mit den unterschiedlichsten Erstattungsmodalitäten.

 

Wichtig zu wissen:

  • Beihilfehöchstsätze stellen keine Honorarobergrenze für Physiotherapeuten dar. Sie dienen lediglich zur Abrechnung innerhalb des Beschäftitungsverhältnisses im Beamtendienst. Diese Preise wurden auch schon seit vielen Jahren nicht mehr angepasst. Das BMI betrachtete sie daher selbst als nicht mehr kostendeckend und schlug unserem Berufsverband einen Aufschlag von 20% vor. [Hier die entsprechende Quelle].

 

Vorteil für den Versicherten:

  • optimalere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
  • weniger Reglementierung
  • häufig kürzere Wartezeiten bei Ärzten
  • freie Arzt- und Therapeutenwahl
  • optimale Kostenkontrolle

Nachteil:

  • Beiträge werden nach Risiko und Alter berechnet
  • hohe Beitragserhöhungen möglich
  • Patient ist für zeitnahe Rückerstattung durch Kostenträger selbst verantwortlich
  • Patient muss unter Umständen in Vorleistung treten

 

In unserer Praxis versuchen wir keinen Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatient zu machen. Wir geben uns bei allen gleich viel Mühe und versuchen stets das beste Therapieergebnis heraus zu holen.

PKV verweigert volle Kostenübernahme

Auch die Privaten Krankenkassen müssen sparen. Immer häufiger kommt es vor, dass Versicherte der Privaten Krankenkassen ihre Kosten nicht in vollem Umfang erstattet bekommen. Statt dessen wird ihnen in einem Begleitschreiben suggeriert, dass der Heilmittelerbringer angeblich

  • überhöhte Preise 
  • nicht ortsübliche Preise

verlangen würde. Dies stimmt natürlich nicht!

Unfairerweise sagen diese Kostenträger ihren Versicherten nicht, dass sie durch verweigerte Kostenübernahmen heimlich höhere Eigenbeteiligungen einfordern oder unbemerkt Kürzungen bei den Leistungen vornehmen.  

Wenn Sie diesbezüglich Probleme mit Ihrer PKV haben, dann empfehlen wir Ihnen folgende Ausführungen der Fa. Buchner & Partner

 

Privatpreise.de 

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